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Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis des Autors zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne Weiteres zu erlangen ist. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema dar.
I. Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:
1. Fachliche Vorbildung
a) Hochschulstudium
In § 36 Abs. 1 StBerG wird zwischen Hochschulstudien von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 StBerG) und unter vier Jahren (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StBerG) unterschieden. Die frühere Unterscheidung zwischen Universitäts- bzw. Hochschulstudium und Fachhochschulstudium ist damit aufgegeben. Folgende Hochschulstudien erfüllen die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG:
Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre
Studium der Rechtswissenschaften
Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, z. B. Diplom-Handelslehrer, Diplom-Wirtschafts-ingenieur, aber auch Mathematik mit Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BStBl II 1991 S. 154