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Umsatzsteuer | Haftungsvergütung einer Komplementär-GmbH
Der BFH bejaht die Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von gewinnunabhängigen Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen, die eine Komplementär-GmbH von ihrer GmbH & Co. KG erhält. Umsatzsteuer entsteht selbst dann, wenn das Entgelt aufgeteilt wird in ein Entgelt für die Geschäftsführung und in ein Entgelt für die Haftungsübernahme. Denn es handelt sich bei der Geschäftsführung und der Haftungsübernahme um eine einheitliche Leistung.
[i]Keine Umsatzsteuer-freiheitDer BFH verneint eine Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG. Denn eine „Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten” ist nur bei der Übernahme von Geldverbindlichkeiten zu bejahen, nicht aber bei der Übernahme von Sachleistungsverpflichtungen . Eine Komplementär-GmbH müsste aber ggf. auch...