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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 205

Die Gutachterausschüsse hebeln die Grundbesitzbewertung nicht aus!

Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung

Klaus Mattiseck und Hans-Wolfgang Schaar

Der Beitrag stellt Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung dar. Er zeigt auf, welche Möglichkeiten und Grenzen auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Ableitung bestehen. Eine besondere Situation ergibt sich bei Gemeinbedarfsflächen. Aus gegebenem Anlass stellt sich die Frage, ob diese Sachverhalte in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der Rechtsprechung ausreichend gewürdigt werden. Nach Auffassung der Autoren werden Wesen und fachliche Bedeutung der von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Bodenrichtwerte verkannt und daraus unzutreffende, rechtlich bedenkliche Schussfolgerungen gezogen. Eine mögliche Lösung des auch von den Gutachterausschüssen erkannten Problems läge in der Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

I. Bodenrichtwerte – Definition und gesetzliche Grundlagen

§ 196 BauGB definiert Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. „Bodenrichtwerte sollen ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt liefern (Transparenz des Bodenmarkts)” (Ernst/Zinkahn/Bielenb...