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Einkommensteuer | Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
Nach dem fallen unter den Begriff der „negativen Summen” in § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. „echte”Verluste).
Dem Urteil liegt eine kühne Auslegung zugrunde, die mit der Unterscheidung zwischen „guten” und „schlechten” Verlusten zu einem gerechten Ergebnis gelangt. Angesichts der Formulierungen in § 2 Abs. 3 EStG a. F. wird man kaum sagen können, es handele sich um eine Auslegung gegen den „klaren” Wortlaut des Gesetzes. Inzwischen ist die Mindestbesteuerung wieder abgeschafft und die meisten Steuerpflichtigen werden von der Entscheidung nicht mehr profitieren können.