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NWB Nr. 22 vom Seite 1898

Maßnahmen zur Haftungsprävention

Vermeidung von Haftungsgefahren in der Praxis des Steuerberaters

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Steuerberatung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit”. Der dem Steuerberater aus dem Mandatsvertrag obliegende Pflichtenumfang ist sehr weitgehend. Den hieraus resultierenden Haftungsgefahren kann der Steuerberater zum einen durch die Wahl einer die Haftung beschränkenden Rechtsform seines Unternehmens (GmbH, AG, mit Einschränkungen auch Partnerschaftsgesellschaft) begegnen. Zum anderen kann er durch geeignete Maßnahmen bei der Annahme und bei der Bearbeitung von Mandaten einer möglichen Haftungsinanspruchnahme entgegenwirken: Schriftlicher Mandatsvertrag, Vergütungs- und Haftungsvereinbarung sollten im Regelfall bereits bei der Annahme des Mandats abgeschlossen werden. Bestehen greifbare Anhaltspunkte für Straftaten des Mandanten (Steuerhinterziehung, „Umsatzsteuer-Karussell”, Geldwäsche), sollte ein Mandat von vornherein abgelehnt oder umgehend niedergelegt werden. Die wesentlichen Schritte der Beratung sollten schriftlich dokumentiert werden. Zusätzliche Sicherheit bringt die Zuziehung von Spezialisten bei Spezialfragen wie auch die Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts. Und nicht zuletzt dient auch die zeitnahe Sicherung der Honoraransprü...