NWB Nr. 22 vom Seite 1841

„Steuerberatung – eine gefahrgeneigte Tätigkeit”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Risikominimierung

Die Haftungsgefahren, denen Steuerberater in ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind, sind vielfältig: die zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Mandaten, die Haftung gegenüber dem Fiskus für Steuerschulden des Mandanten und nicht zuletzt mögliche steuerstrafrechtliche Risiken. Doch lassen sich die Risiken dieser „gefahrgeneigten Tätigkeit” minimieren. Hölscheidt zeigt auf Seite 1898 Maßnahmen zur Haftungsprävention auf. – Risiken minimieren will auch der Gesetzgeber. Daher wird mit dem jetzt beschlossenen Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen für die Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in Endprodukte die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers eingeführt. Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung und soll verhindern, dass bei derartigen Lieferungen die Steuer dem gewerblichen Abnehmer in Rechnung gestellt wird, dieser sie als Vorsteuer abzieht, der liefernde Unternehmer aber die in Rechnung gestellte Steuer nicht an das Finanzamt abführt. Huschens stellt auf Seite1875 die Neuregelung dar, die schon am 1. Juli in Kraft tritt. Allerdings gibt es noch ungeklärte Abgrenzungs- und Prüfungsfragen, weshalb das Bundesfinanzministerium für die erste Juni-Hälfte bereits ein Anwendungsschreiben angekündigt hat. – Bereits am in Kraft getreten ist die neue Berufsordnung der Steuerberater, über die Gilgan in NWB 5/2011 S. 379 berichtet hat. Mit Stolz wies die Steuerberaterkammer auf die starke Verschlankung der Berufsordnung von bisher 62 auf 30 Vorschriften hin. Durchgesetzt hatte sie auch die Aufnahme von zwei – durchaus umstrittenen – Ausnahmeregelungen: die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit und zur Praxisverpachtung mit Auflage. Ein teuer erkaufter Sieg, findet Gebhardt auf Seite 1892, steht doch der Vollzug der Ausnahmeregelungen unter der besonderen Aufsicht der obersten Finanzbehörden der Länder mit Berichtspflicht an das Bundesfinanzministerium.

„Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, ist auch im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen” meldete Mitte Mai das Statistische Bundesamt. Fast zeitgleich wurde in Berlin der Sinn dieser Sozialleistung infrage gestellt. Heftig gestritten wurde um die Frage, ob das Ziel des Elterngelds erreicht worden sei, durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf dafür zu sorgen, dass mehr Paare ihren Kinderwunsch erfüllen. Nach derzeitigem Stand wird es in dieser Legislaturperiode wohl beim Elterngeld bleiben. Alle, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, sollten im Vorfeld jedoch einiges beachten, denn die Höhe des Elterngelds hängt von den zuvor erzielten Einkünften ab. Hier ergeben sich, so Schmidt auf Seite 1866, Beratungsfelder für den Steuerberater.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 1841
NWB LAAAD-83716