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IWB Nr. 13 vom Seite 663 Fach 11a Seite 594

Abzugsfähigkeit von Altersversicherungsbeiträgen

Schlussanträge des Generalanwalts Francis G. Jacobs v. in der Rs. C-136/00 Rolf Dieter Danner

Leitsatz (nicht amtlich):

Steuerrechtliche Bestimmungen eines Mitgliedstaats, die im Rahmen der Einkommensbesteuerung die Abzugsfähigkeit freiwilliger Altersversorgungsbeiträge, die an Altersversicherungsunternehmen in anderen Mitgliedstaaten entrichtet worden sind, beschränken oder ausschließen, während sie den Abzug von Beiträgen an gleichwertige freiwillige Versorgungssysteme der im ersten Mitgliedstaat niedergelassenen Altersversicherungsunternehmen gestatten, verstoßen gegen Art. 49 EG.

1. Der vorliegende Fall, der von dem Kuopion Hallinto-oikeus (Verwaltungsgericht Kuopio, Finnland) vorgelegt worden ist, betrifft im Wesentlichen die Frage, ob finnische steuerliche Vorschriften, die die Abzugsfähigkeit von freiwilligen Altersversicherungsbeiträgen an ausländische Versorgungseinrichtungen bei der Einkommensbesteuerung ausschließen oder beschränken, mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Der Fall ist in vieler Hinsicht mit den Fällen Bachmann (Rs. C-204/90, Slg. 1992, I-249) und Kommission/Belgien (Rs. C-300/90, Slg. 1992, I-305) vergleichbar...