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IWB Nr. 18 vom Seite 925 Fach 11a Seite 528

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: August 2001)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-481/98 (Kommission ./. Frankreich)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 370 u. 515.

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Rechtsgrundlage:

Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Unterabs. 3 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG).

2. Rs. C-34/99 (Primback)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 372 u. 515 f.

Tenor:

Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einer entgeltlichen Lieferung von Gegenständen, die folgende Merkmale aufweist:

  • ein Einzelhandelsverkäufer verkauft Waren zu dem angegebenen Preis, den er dem Käufer in Rechnung stellt und der sich nicht danach ändert, ob der Käufer bar oder mittels eines Kredits zahlt;

  • der Erwerb der Waren wird auf Wunsch des Käufers mit Hilfe eines für ihn zinslosen Kredits finanziert, der von einer Finanzierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird, bei der es sich nicht um den Verkäufer handelt;

  • die Finanzierungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, für dessen Rechnung dem Verkäufer den angegebenen und in Rechnung gestellten Verkaufspreis zu zahlen;

  • in Wirklichkeit zahlt die Finanzierungsgesellschaft dem Verkäufer nach Maßgabe von Ab...