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IWB Nr. 7 vom Seite 373 Fach 11a Seite 500

Britische Steuergutschrift bei Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

verb. Rs. Metallgesellschaft (C-397/98) und Hoechst (C-410/98) ./. Commissioners of Inland Revenue, HM Attorney General.

Rechtsspruch (des Europäischen Gerichtshofs):

1. Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) steht steuerrechtlichen Vorschriften eines Mitgliedstaats wie denen der Ausgangsverfahren entgegen, die den in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften die Möglichkeit geben, für eine Besteuerungsregelung zu optieren, kraft deren sie auf Dividenden, die sie ihrer Muttergesellschaft zahlen, keine Körperschaftsteuer-Vorauszahlung entrichten müssen, wenn die Muttergesellschaft ebenfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig ist, wohl aber dann, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.

2. Ist eine in einem Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft verpflichtet, für die ihrer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft gezahlten Dividenden eine Körperschaftsteuer-Vorauszahlung zu entrichten, während die Tochtergesellschaften von im ersten Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaften unter vergleichbaren Umständen für eine Besteuerung optieren konnten, die sie von dieser Verpflichtung bef...