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IWB Nr. 19 vom Seite 995 Fach 11a Seite 386

EG-rechtliche Vereinbarkeit der sog. 90 %-Grenze in § 1 Abs. 3 EStG

Frans Gschwind

Art. 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 EG)

Rechtsspruch (des Europäischen Gerichtshofs):

Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 Abs. 2 EG) ist dahin auszulegen, daß er der Anwendung einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die gebietsansässigen Eheleuten eine Steuervergünstigung wie diejenige, die sich aus der Anwendung des Splitting-Verfahrens ergibt, gewährt, die Gewährung dieser Steuervergünstigung an gebietsfremde Eheleute jedoch davon abhängig macht, daß mindestens 90 % ihres Welteinkommens in diesem Staat der Steuer unterliegen oder, wenn dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, daß ihre in diesem Staat nicht der Steuer unterliegenden ausländischen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, und damit die Möglichkeit offenhält, ihre persönliche Lage und ihren Familienstand in ihrem Wohnsitzstaat zu berücksichtigen.

Aus dem Sachverhalt:

1-2Das eine Frage nach der Auslegung von Art. 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen Frans Gschwind (Kl.) und dem Finanzamt Aachen-Au...