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Grobes Verschulden bei Verwendung des „Elster”-Programms
Der Grundsatz, dass ein Stpfl. grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, die zur Einkommensteuererklärung dazugehörige „Anleitung zur Einkommensteuererklärung” – die sich auch im „Elster”-Programm befindet – im Einzelnen durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten, gilt nach dem NWB HAAAD-80800 auch dann, wenn die Steuererklärung mithilfe des „Elster”-Programms der Finanzverwaltung erstellt wird.
Abweichend von der o. g. Entscheidung hat das im Falle eines Übertragungsfehlers eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit zugunsten des Stpfl. angenommen (dieser hatte dort vergessen, die geleisteten Beiträge aus seinen handschriftlichen Not...