Grobes Verschulden bei Verwendung des „Elster”-Programms der Finanzverwaltung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung
Leitsatz
Der Grundsatz, dass ein Steuerpflichtiger grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, die zur Einkommensteuererklärung
dazugehörige „Anleitung zur Einkommensteuererklärung” – die sich auch im „Elster”-Programm befindet – im Einzelnen durchzulesen
und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten, gilt auch dann, wenn die Steuererklärung mit Hilfe des „Elster”-Programms
der Finanzverwaltung erstellt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1350 Nr. 21 EFG 2011 S. 1043 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2011 S. 1517 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2011 S. 394 HAAAD-80800
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