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Einkommensteuer | Tarifbegünstigung einer Entschädigung nur bei Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung
Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Stpfl. führt (Bezug: § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Wird also z. B. wie im Urteilsfall eine Entschädigung nicht voll in einem Veranlagungszeitraum, sondern in zwei Jahren ausgezahlt, führt aber ein nur geringfügiger Teilbetrag in einem Jahr nicht zu einer merklichen Progressionsverschiebung in diesem Jahr, so kann der Stpfl. für die in einem anderen Jahr ausgezahlte, ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung gleichwohl den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen. Es ist individuell nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der Steuerbelastung des Stpfl. zu beurteilen, ob bei Ausza...