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StuB Nr. 10 vom Seite 376

Tarifermäßigte Besteuerung von Entlassungsabfindungen

Anmerkungen zumBMF-Schreiben vom 17.1.2011 – IV C 4 – S 2290/07/10007:005

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Kernfragen
  • Welche Voraussetzungen müssen zur Erwirkung einer Tarifermäßigung von Entlassungsabfindungen erfüllt sein?

  • Was ist der aktuelle Stand der BFH-Rechtsprechung zur Anwendung der Tarifermäßigung?

  • Wie positioniert sich das BMF in Bezug auf die Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen?

Die vom Arbeitgeber veranlasste vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Entlassungsabfindung ist ein gängiges Instrument zur Anpassung an einen veränderten Personalbedarf. Der BFH hat sich in der jüngeren Vergangenheit immer wieder mit dem steuerlichen Abfindungsrecht befasst und hierbei in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zwei wichtige Entscheidungen getroffen . Das BMF hat auf die beiden Urteile des BFH reagiert und sein am herausgegebenes Anwendungsschreiben zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Entlassungsentschädigungen den Urteilsbegründungen angepasst .

Vanheiden, infoCenter, Abfindungen NWB BAAAB-05633

[i]Lexikon, Schönfeld/Plenker, Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis NWB RAAAD-14202 [i]Lexikon, Schönfeld/Plenker, Zusammenballung von Einkünften NWB PAAAD-15056

I. Einführung

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Entlassungsabfindung kann sich aus

  • einem Tarifvertrag,

  • einer Betriebsvereinb...