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Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften
Im Anschluss an die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 18 (DRS 18) „Latente Steuern” hat der Hauptfachausschuss des IDW beschlossen, den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des BilMoG (IDW ERS HFA 27) aufzuheben. Die in DRS 18 nicht adressierten Fragen der Bilanzierung latenter Steuern bei Nichtkapitalgesellschaften sowie zur Bildung von Rückstellungen für latente Steuern außerhalb des Anwendungsbereichs von § 274 HGB sollten im Zuge der Überarbeitung des Standards zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7) in die Neufassung übernommen werden. Der überarbeitete IDW ERS HFA 7 n. F. enthält somit erstmals einen Abschnitt zu den Besonderheiten bei der Bilanzierung latenter Steuern. Dieser Abschnitt bildet den Schwerpunkt der Änderungen und thematisiert u. a., ob Rückstellungen für latente Steuern zu bilden sind, wenn § 274 HGB nicht angewendet werden muss. Er entfaltet insofern auch eine grundsätzliche Bedeutung für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus befasst sich der Entwurf mit der Frage, wann unter Berücksichtigung von Beträgen nach § 268 Abs. 8 HGB eine Einlagenrückgewähr vorliegt und erläutert die Voraussetzungen für eine Anhangangabe nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB. Skoluda/Janitschke stellen ab S. 363 den Entwurf vor.
Besteuerung von Entlassungsabfindungen
Die vom Arbeitgeber veranlasste vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Entlassungsabfindung ist ein gängiges Instrument zur Anpassung an einen veränderten Personalbedarf. Der BFH hat sich in der jüngeren Vergangenheit immer wieder mit dem steuerlichen Abfindungsrecht befasst und hierbei in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zwei wichtige Entscheidungen getroffen. Das BMF hat auf die beiden Urteile des BFH reagiert und sein am herausgegebenes Anwendungsschreiben zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Entlassungsentschädigungen den Urteilsbegründungen angepasst. Foerster stellt die Problematik ab S. 376 dar.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 10/2011 Seite 1
NWB JAAAD-83358