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Track 07 | Umsatzsteuer: Regelsteuersatz bei Gastspielverträgen im Veranstaltungsgeschäft
Nach einem aktuellen BMF-Schreiben findet auf die Leistungen von sog. Gastspieldirektionen der Regelsteuersatz Anwendung. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn bis zum der ermäßigte Umsatzsteuersatz zu Grunde gelegt wird.
Eine Verwaltungsanweisung zur Umsatzsteuer haben wir noch ausgewählt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 %. Die Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Gleiches gilt für die Darbietungen ausübender Künstler, die mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sind. Die Steuerermäßigung findet nach einem aktuellen BMF-Schreiben jedoch keine Anwendung auf sogenannte Gastspielverträge. Diese Leistungen sind also mit 19 % zu versteuern. Die Auskunft des BMF ist für die gesamte Veranstaltungsbranche von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Bislang haben sogenannte Gastspieldirektionen in der Praxis nämlich regelmäßig den ermäßigten Steuersatz auf ihre Leistungen angewendet.
Gastspielverträge zeichnen sich dadurch aus, dass Künstler im eigenen Namen verpflichtet werden. Anschließend wird das Program...