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BFuP Nr. 3 vom Seite 305

Unternehmensbewertung im Rahmen erbschaft- und schenkungsteuerlicher Zwecke – Ein Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit „üblichen” Bewertungskalkülen nach den Grundsätzen des IDW S 1 i. d. F. 2008

Von Univ.-Prof. Dr. Michael Hinz, Chemnitz

Einer der Kernpunkte der Ende 2008 erfolgten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die geänderte Bewertung des vererbten bzw. verschenkten Vermögens. So ist in § 11 BewG nunmehr kodifiziert, dass zur Bestimmung des gemeinen Wertes für Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. für das Betriebsvermögen Bewertungskalküle anzuwenden sind, die dem Grundsatz der Gesamtbewertung folgen. Um den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung eine mit relativ geringem Zeit- und Kostenaufwand verbundene Bewertungsmethode zur Verfügung zu stellen, hat der Gesetzgeber das vereinfachte Ertragswertverfahren eingeführt, welches anstelle „üblicher” zukunftserfolgsorientierter Bewertungsverfahren angewendet werden kann. Da in der Unternehmensbewertungspraxis dem Bewertungskonzept des IDW S 1 eine erhebliche Bedeutung zukommt, werden die den beiden Bewertungskonzepten zugrunde liegenden Bewertungsmethodiken miteinander verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung als Bewertungsverfahren für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke kritisch gewürdigt.

1 Einleitung

Aufgrund des wonach die „Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwe...