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IWB Nr. 10 vom Seite 360

Bindungswirkung von Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen

Ermächtigung für DBA-Konsultationen

Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen

Zu den internationalen Änderungen im Jahressteuergesetz 2010 zählt die Einführung einer Verordnungsermächtigung für DBA-Konsultationsvereinbarungen in § 2 Abs. 2 AO. Als Antwort auf die Rechtsprechung des BFH versucht der Gesetzgeber, von der Finanzverwaltung zunehmend zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung mit anderen Staaten abgeschlossene Vereinbarungen im Verordnungswege verbindlich zu machen und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen. Darauf gestützt hat das BMF bereits Ende des Jahres 2010 mehrere Konsultationsvereinbarungsverordnungen erlassen. Der Beitrag beleuchtet die Frage ihrer gerichtlichen Bindungswirkung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in

I. Administrative Verständigungspraxis zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung

[i]Verständigungspraxis zu Lasten des SteuerpflichtigenDeutsche DBA enthalten regelmäßig Verständigungsklauseln, die sich an Art. 25 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) orientieren. Die Vertragsstaaten bemühen sich nach Art. 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Als Instrument hierfür sieht auch die deutsche Abkommenspraxis sog. Konsultationsvereinbarungen vor (vgl. die Abkommens...