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NWB BB 6/2011 S. 164

Rundfunkbeitrag ab 2013: Online-Beitragsrechner

Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt:

  • Haushalte haben ab dann monatlich 17,98 € zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radios vorhanden sind.

  • Gewerbetreibende und Selbständige werden ebenso zur Kasse gebeten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob Empfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind.

Vor diesem Hintergrund stellt der Bund der Steuerzahler e. V. (BdSt) einen neuen Service-Rechner zur Verfügung, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können.

Hinweis

Die verschiedenen Eingabebereiche sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass die Eingabe...