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Steuerberater als Sachverständige
Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass Steuerberater ihre bestehenden Leistungsangebote durch eine Tätigkeit als Sachverständiger ausweiten können (vgl. die „Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachverständiger” unter www.bstbk.de → Der Steuerberater → Berufsrecht → Weiterführende Links → Berufsrechtliches Handbuch, Abschn. II.5). Besonders erwähnenswert sind die mittlerweile bereits 15 bestehenden sog. vereinbaren Tätigkeiten (§ 15 des berufsrechtlichen Handbuchs). Hierzu zählt insbesondere auch die Tätigkeit als
Mediator,
Beirat,
Schiedsrichter oder
Testamentsvollstrecker.
Vgl. hierzu Ehlers, Mediation in Wirtschaftssachen, NWB-BB 8/2010 S. 252 NWB TAAAD-46828.