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NWB BB 6/2011 S. 166

Gesellschaftsrecht: Haftung bei GmbH & Co. KG

Bei einer GmbH & Co. KG besteht zwischen dem Geschäftsführer (GF) der Verwaltungs-GmbH (Komplementär-GmbH) und der KG nicht zwingend ein Anstellungsverhältnis. Hieraus ergibt sich die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die KG den GF in Haftung nehmen kann, wenn der GF beispielsweise einen für die KG wirtschaftlichen nachteiligen Vertrag abschließt. Für den Fall, dass zwischen GF und der Komplementär-GmbH ein Anstellungsvertrag besteht, hatte der BGH bereits entschieden, dass dieser Vertrag eine sog. Schutzwirkung zugunsten der KG aufweisen könne, so dass die KG den GF unter den Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Haftung nehmen könne (vgl. NWB ZAAAB-97879). Sollten vorgenannte Voraussetzungen ni...