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FG Düsseldorf 13.04.2011 7 K 3640/10 GE, NWB 21/2011 S. 1764

Grunderwerbsteuer | Erwerb von Grundstück und Erbbaurecht

Erwirbt ein Käufer gleichzeitig ein Grundstück und das dazugehörige Erbbaurecht, ist bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer für das Grundstück der Kaufpreis nach dem nicht um den Kapitalwert des Rechts auf Erbbauzins zu kürzen. – Der Erbbauzinsanspruch stellt eine reine Geldforderung dar, die nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Beim Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist die Gegenleistung daher auf das Grundstück einerseits und den Erwerb des Erbbauzinsanspruchs andererseits aufzuteilen. [i]FinMin Thüringen, Erlass v. 10. 11. 2008 NWB FAAAC-97258 Hierbei kann aus Vereinfachungsgründen der Wert der Gesamtgegenleistung um den Kapitalwert des Rechts auf Erbbauzins gekürzt werden. – Bei dem im Streitfall verwirklichten Geschehensablauf kommt dem...