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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 593

„Vorläufige Steuerfestsetzungen”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-direkt-redaktion@nwb.de

Kein Einkommensteuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk

Die Finanzverwaltung versieht alle Einkommensteuerbescheide programmgesteuert mit einem umfangreichen Katalog von Punkten, in denen die Steuerfestsetzung nur vorläufig erfolgt. Dies soll für die Steuerpflichtigen die Einlegung eines Einspruchs entbehrlich machen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand begrenzen. Die Praxis stellte sich jedoch stets die Frage, ob ein Vorläufigkeitsvermerk dem Steuerpflichtigen tatsächlich Rechtssicherheit vermittelt, zumal dieser sich zunächst nur auf anhängige Verfahren vor dem BFH, BVerfG oder EuGH, in denen die Vereinbarkeit einer Steuernorm mit höherrangigem Recht geprüft wird, bezog (s. hierzu Intemann, NWB F. 2 S. 9797). Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht im Dezember 2007 den im angefochtenen Einkommensteuerbescheid verwendeten Vorläufigkeitsvermerk als „nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich und nicht hinreichend umfassend formuliert” befunden hatte, reagierte der Gesetzgeber mit einer Ausweitung der Vorläufigkeitsvermerke auch auf einfachrechtliche Einwendungen. Trotzdem blieben Bedenken, die Lauscher in NWB direkt 33/2009 S. ...