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Zuwendungsausgleich bei Tod des nichtehelichen Partners
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-83223 Bei der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft waren bis 2008 Ausgleichsansprüche der Partner in aller Regel ausgeschlossen. Das galt nach der langjährigen st. Rspr. des BGH auch dann, wenn – etwa bei Aufwendungen für ein Wohnhaus oder einen Betrieb – erhebliche Geldmittel übertragen worden waren. Inzwischen rückte der BGH schrittweise von dieser Rechtsauffassung ab. Heute ist vielfach die Möglichkeit eröffnet, den Rückausgleich durchzusetzen. Zuletzt hat der BGH sich mit der Frage beschäftigt, ob Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft durch Tod eines Partners in Betracht kommen ( NWB UAAAD-35469).
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Ausgleichsansprüche nach dem Zuwendenden, wenn sein Tod die Beziehung beendet
[i]Erblasser bedachte außereheliche Partnerin und starb dannDer BGH prüfte, ob dem Erblasser, der seiner außerehelichen Lebensgefährtin den hälftigen Miteigentumsanteil des im Wesentlichen von ihm finanzierten Hauses übertragen hatte, ein Ausgleichsanspruch zustand. Nur dieser hätte auf seine Erben, die Kinder aus der Ehe mit deren Mutter, übergehen können.
[i]Zu prüfende Anspruchsgrundlagen zugunsten des ZuwendendenInsoweit kamen mehrere Ausgleichsa...