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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 611

Ausbildungsfreibetrag und Verfassungsrecht

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-83222 Der (BStBl 2011 II S. 281) entschieden, dass die (nicht realitätsgerechte) Höhe des Ausbildungsfreibetrags des § 33a Abs. 2 EStG nicht verfassungswidrig ist. Eine Überprüfung des Ausbildungsfreibetrags an den [i]infoCenter-Beitrag „Ausbildungsfreibetrag” NWB RAAAA-57038 von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben (Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, objektives Nettoprinzip, subjektives Nettoprinzip, Gebot der folgerichtigen Umsetzung einer vom Gesetzgeber getroffenen Grundentscheidung) ergibt jedoch, dass auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs. 2 EStG sich einer isolierten Prüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit stellen muss, und dass diese Überprüfung die Verfassungswidrigkeit dieser Steuernorm wegen der nicht annähernd realitätsgerechten Höhe dieses Freibetrags aufzeigt.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in

[i]BFH: Ausbildungsfreibetrag verfassungsgemäßDer (BStBl 2011 II S. 281) entschieden, dass die Frage, ob der Mehrbedarf für ein auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachtes volljähriges Kind in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird, nicht isoliert am Maßstab des Ausbildungsfreibetrags...