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IWB Nr. 18 vom Seite 923 Fach 10 International Gr. 2 Seite 1624

Neuer Entwurf zu Dokumentations- vorschriften für Verrechnungspreise innerhalb der PATA-Länder

von RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen und Dipl.-Oec. Silke Reis, Deloitte & Touche, Düsseldorf

I. Einleitung

Seit 1998 erarbeiten Australien, Kanada, Japan und die USA eine einheitliche Verwaltungsrichtlinie (”PATA-Entwurf”) zur Dokumentation von internationalen konzerninternen Lieferungen und Leistungen innerhalb des PATA-Raums. Das Ziel einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift ist es, den Steuerpflichtigen in den jeweiligen Ländern Rechtssicherheit in Bezug auf die Bepreisung von internationalen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu geben und den Steuerpflichtigen bei Erfüllung der Dokumentationsvorschriften vor eventuellen Strafmaßnahmen aufgrund nationaler Vorschriften zu schützen. Aktuell rufen die Finanzbehörden der PATA-Länder zur Stellungnahme zum PATA-Entwurf auf.

II. Die Prinzipien des PATA-Entwurfs

Der PATA-Entwurf basiert auf drei Prinzipien, die der Steuerzahler befolgen muss, um eventuelle Strafmaßnahmen zu vermeiden. Der Steuerzahler sollte dafür:

  • Verrechnungspreise, die auf dem Fremdvergleichsgrundsatz basieren mit ”angemessenem Aufwand” gemäß den Anforderungen der jeweiligen PATA-Steuerverwaltung festsetzen;

  • zeitnahe Nachweise über die Transaktionen zwischen international verbundenen Gesellschaften führen; und

  • eine zeitnahe Dokumentation der Analysen ...