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IWB Nr. 18 vom Seite 895 Fach 10 International Gr. 2 Seite 1470

Schwerpunkte der Anpassung des OECD-Musters für Steuerabkommen

von Ministerialrat a. D. Thomas Menck, Bonn

I. Überblick, rechtliche Tragweite

Das Musterabkommen der OECD (OECD-MA) und sein Kommentar (Komm.) werden seit der Generalrevision von 1994 im Abstand von 2 bis 3 Jahren an die neuere Entwicklung angepasst. Im Folgenden werden Schwerpunkte der am vom Fiskal-Ausschuss beschlossenen Anpassung dargestellt. Dieses „Update 2000„ greift tiefer als die Anpassungen von 1995 und 1997: Die selbständige Arbeit wird durch Streichung des bisherigen Artikels 14 OECD-MA der Regelung für Unternehmensgewinne eingegliedert und deren S. 896 Betriebsstättenprinzip unterstellt. Anwendungsprobleme bei den Personengesellschaften und bei Qualifikationskonflikten werden breitflächig im Wesentlichen durch Auslegung gelöst. Die Auskunftsklausel (Art. 26) wird auf sämtliche — auch von den DBA nicht erfassten — Steuern ausgedehnt. Zu weiteren Einzelheiten und Fundstellen s. die Übersicht 1.

Übersicht 1: Änderungen des OECD-MA und des Kommentars durch das Update 2000


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Art.
Gegenstand
Änderungen des
MA-Textes
Änderungen des
Kommentars
s. Ab-
schn.
vor 1
Allgemeines
29.1.–3, 36.1: Rechtscharakter des Kommentars
I.
1
Vom DBA
geschützte
Personen
2.–6.7 zur Stellung von Personengesellschaften; Folgeänderunge...