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IWB Nr. 5 vom Seite 233 Fach 10 International Gr. 2 Seite 1344

Arbeitnehmerbesteuerung im Internationalen Steuerrecht

von Dr. Jörg-Dietrich Kramer, LL. M., Siegburg

Dieser Beitrag will einen Überblick über die Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in allen denkbaren typischen internationalen Fallkonstellationen geben. Für die Besteuerung von Arbeitnehmern bei internationalen Sachverhalten ist von Bedeutung, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder nicht. Deshalb werden im folgenden zunächst alle Fälle untersucht, in denen der Arbeitnehmer, um dessen Besteuerung es geht, sich nicht auf ein DBA berufen kann, weil es keines gibt, sodann werden die Fälle erörtert, in denen ein DBA existiert. In allen Fällen wird nur die Besteuerung der Arbeitseinkünfte erörtert. Auf andere Einkünfte wird nur eingegangen, wenn und soweit sie für die Besteuerung der Arbeitseinkünfte von Bedeutung sind.

A. Fälle ohne DBA

I. Unbeschränkte Steuerpflicht

Wenn ein Arbeitnehmer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist er unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Das bedeutet, daß er grundsätzlich mit seinen gesamten Einkünften, also auch mit seinen Arbeitseinkünften, in Deutschland steuerpflichtig ist. Das Gleiche gilt, wenn ein Steuerpflichtiger ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gemäß § 1 Abs. 2 EStG erweitert beschränkt steuerpfli...