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IWB Nr. 1 vom Seite 25 Fach 10 International Gr. 2 Seite 1326

Cost Sharing

Die OECD-Leitlinien zu den Kostenteilungsvereinbarungen

von Rechtsanwalt Helmut Becker, Fachanwalt für Steuerrecht

Als eine weitere Ergänzung seiner Leitlinien hat der Fiskalausschuß der OECD am 24./ die Erläuterungen für die Kostenteilungsvereinbarungen verabschiedet, die inzwischen als Kapitel VIII in der amtlichen Loseblattsammlung der OECD veröffentlicht wurden. Sie werden in der englischen Originalfassung als Cost Contributing Arrangements (CCA) bezeichnet, obwohl sie in der bisher einzigen Regelung in den USA Cost Sharing Arrangements genannt werden und auch in der Fachwelt diese Bezeichnung üblich ist.

I. Das Wesen einer Kostenteilungsvereinbarung

Die Kostenteilungsvereinbarung stellt einen Vertrag dar, mit dem zwei oder mehr selbständige Unternehmen vereinbaren, ihre Forschung und Entwicklung (FuE) gemeinsam zu betreiben und die dabei entstehenden Kosten unter sich aufzuteilen. Die amtliche Begriffsbestimmung der OECD in Tz. 8.3. lautet übersetzt: ”Bei einer Kostenteilungsvereinbarung handelt es sich um den Rahmen, der zwischen solchen Unternehmen vereinbart wird, die die Kosten und die Risiken zur Entwicklung, zur Herstellung oder der Beschaffung von Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen oder Rechten teilen wollen und um das Wesen und das Ausmaß des Interesses jedes Teilnehmer...