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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7122/08 EFG 2011 S. 1747 Nr. 19

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. bUStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. aUStG 1999 § 2 Abs. 1UStG 1999 § 1 Abs. 1 EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j

Umsatzsteuerbarkeit und -steuerpflicht der Dozententätigkeit im Besucherdienst des Deutschen Bundestages als freier Mitarbeiter

Leitsatz

1. Honorare aus der als freier Mitarbeiter beim Besucherdienst des Deutschen Bundestages erzielten Dozententätigkeit werden bei stark aus geprägtem Unternehmerrisiko und der Nichtvergütung von Ausfallzeiten auch dann als Unternehmer bezogen, wenn diese Umsätze allein gegenüber dem Bundestag und nach dessen Terminvorgaben erbracht werden.

2. Für die Dozententätigkeit i. R. d. Mitarbeiterdienstes beim Deutschen Bundestag besteht – beim Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung, z. B. für Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG – keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1999.

3. Eine Steuerfreiheit ergibt sich auch nicht aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Buchst. j Sechste Richtlinie 77/388/EWG.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1747 Nr. 19
MAAAD-82894

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