Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außenprüfung | Prüfer darf auf betriebliches Dokumentenmanagement-System digital zugreifen
Das FA darf auf ein sog. Dokumentenmanagement-System im Wege der digitalen Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 AO zugreifen. Der Steuerpflichtige darf das FA nicht darauf verweisen, dass er die Unterlagen ausdrucken und in Papierform vorlegen könne.
Im Streitfall erfasste die Klägerin u. a. sämtliche Rechnungen in einem Dokumentenmanagement-System, wo sie mit einem Barcode versehen, gescannt und abgespeichert wurden. Das System war nutzerorientiert ausgestaltet, ermöglichte unterschiedlichen Nutzern per Kennwort einen beschränkten Zugriff auf verschiedenen Ebenen und war mit einer Suchfunktion ausgestattet. Außerdem wurden in dem System auch Zertifizierungen, Aktennotizen, Urlaubsanträge erfasst, die aus Sicht der Klägerin steuerlich nicht relevant waren.
Der BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung