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FG Düsseldorf 21.09.2010 6 K 2079/08 K, BBK 10/2011 S. 455

Bilanzierung | Zeitpunkt des Ausweises von USt-Erstattungen und Steuernachzahlungen

Nach dem FG Düsseldorf können Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche, die sich aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung des BFH ergeben, erst dann aktiviert werden, wenn der BFH seine Rechtsprechung zugunsten der Unternehmer geändert hat. Eine Aktivierung erfolgt also nicht bereits in dem Jahr, in dem die Leistung erbracht worden ist.

Beispiel

Unternehmer U erhält im Jahr 2003 sog. Kontinuitätsprovisionen, die das FA als umsatzsteuerpflichtig ansieht. Im Jahr 2007 entscheidet der BFH, dass die Provisionen steuerfrei sind . Daraufhin ändert das FA im Jahr 2007 die USt-Festsetzung für 2003, so dass sich eine USt-Erstattung ergibt. Unternehmer U muss diesen Erstattungsanspruch erst zum aktivieren – nicht schon zum .

[i]Passivierung erst bei Aufdeckung des SachverhaltsDes Weiteren äußert sic...