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Werbungskostenersatz | Umgekehrte Familienheimfahrten nicht steuerfrei
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung für eine wöchentliche Heimfahrt mit einem Auto in Höhe von 0,30 € pro Entfernungskilometer steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten . Im Gegenzug entfällt ein Werbungskostenabzug .
Keine Werbungskosten und damit auch kein steuerfreier Werbungskostenersatz werden für Familienheimfahrten des am Familienwohnsitzes lebenden Ehegatten zur Wohnung des an einem anderen Ort berufstätigen Ehegatten gewährt. Dies hat der BFH aktuell im Beschluss vom festgestellt.
Entscheidend für diese Auffassung ist, dass der in der beruflich veranlassten Zweitwohnung lebende Ehegatte im Urteilsfall die Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht angetreten ha...