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Die OECD-Leitlinie für konzerninterne Dienstleistungen
Die OECD hat nunmehr als erste Ergänzungslieferung für ihre Leitlinien zu den Verrechnungspreisen die Kapitel VI (immaterielle Vermögenswerte) und VII (konzerninterne Dienstleistungen) veröffentlicht. Der folgende Beitrag befaßt sich mit dem Kapitel VII. Nicht behandelt werden die immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Marketingtätigkeiten, die in dem Kapitel VI abgehandelt werden, sowie die Kostenaufteilungsverträge (cost sharing arrangements), die einem späteren Kapitel VIII zugewiesen sind (vgl. Tz. 7.1 der Leitlinie).
Wichtig erscheint zunächst die Feststellung der OECD, daß fast alle multinationalen Gruppen Dienstleistungen für ihre Gruppenmitglieder erbringen (Tz. 7.2). Solche Dienstleistungen werden also nicht als etwas Besonderes angesehen, sie sind vielmehr üblich und sollten deshalb keinen Argwohn der Finanzverwaltung erwecken.
Bei der Abhandlung der konzerninternen Dienstleistungen werden zwei große Problemkreise mit den folgenden Fragestellungen unterschieden (Tz. 7.5):
Hat ein Leistungsaustausch stattgefunden?
Welches ist für diesen Leistungsaustausch das angemessene Entgelt?
Bei den Antworten auf beide Fragen wird man viele Ähnlichkeiten mit den deutschen Verwaltu...