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FG Rheinland-Pfalz 29.03.2011 3 K 2635/08, NWB 20/2011 S. 1684

Steuerstrafrecht | Überhöhte Entfernungsangaben

Überhöhte Entfernungsangaben bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen, entschied das .