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Quellensteuerbelastung ausländischer Steuerpflichtiger bei Veräußerung von Eigentumsrechten an US-Grundvermögen
I. Ausländische Investitionen in US-Grundvermögen
1. Eigentumsrechte an US-Grundvermögen
Die durch den ,Foreign Investment in Real Property Tax Act' (FIRPTA) 1980 geschaffene Sec. 897 IRC verschärfte die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ausländischer Besitzer von Eigentumsrechten an US-Grundvermögen (United States Real Property Interest — USRPI).
Zu den direkten Eigentumsrechten eines nichtansässigen Ausländers an US-Grundvermögen gehören auch Miteigentumsanteile aufgrund von Gesamt- oder Bruchteilseigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie Erbbau- und Vorkaufsrechte, aber auch Eigentumsrechte und Nutzungsrechte (royalty rights) an einer Öl- oder Erdgasquelle oder einem sonstigen Vorkommen von Naturschätzen (Sec. 897(c)(6)(A) IRC).
Als indirekte RPI gelten Beteiligungen
a) an einer als US-Grundstücksgesellschaft (US real property holding corporation — USRPHC) klassifizierten US-Kapitalgesellschaft. Dies setzt voraus, daß der Marktwert des Grundvermögens der Kapitalgesellschaft zu irgend einem Zeitpunkt im Jahr der Anteilsveräußerung und den vier vorangegangenen Jahren mehr als 50 % des gesamten Marktwerts oder 25 % der Buchwerte des Brutto-Betriebsvermögens der Gesellschaft betrug ...