Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Einkommensteuerrecht der USA
— Teil III —
S. 380E. Einkommensbesteuerung von Kapitalgesellschaften
I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder ihrer Bundesstaaten errichtete Kapitalgesellschaften unterliegen der US-Besteuerung mit ihrem weltweiten Einkommen (Sec. 7701 (a) IRC). Ausländische Kapitalgesellschaften, die in den USA durch eine Betriebsstätte tätig werden, sei es mittels Zweigniederlassung oder als Gesellschafterin einer Personengesellschaft, unterliegen mit jenem Einkommen der Besteuerung, das der Betriebsstätte zugerechnet werden kann (Sec. 882 (a) (2) IRC). Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung in den USA belegenen Grundbesitzes gilt grundsätzlich als einer US-Geschäftstätigkeit zugeordnet (Sec. 897 (a) (1) IRC). Kapitalgesellschaften ohne Geschäftstätigkeit in den USA sind nur mit gewissen passiven US-Einkünften mit 30 % quellensteuerpflichtig (Sec. 881 IRC). Zinsen auf nicht mit einer US-Geschäftstätigkeit zusammenhängenden Bankeinlagen unterliegen keiner Quellensteuer (Sec. 871 (i) IRC). Einzelheiten zum Begriff der Geschäftstätigkeit in den USA s. o. unter C, I, 3.