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IWB Nr. 13 vom Seite 619 Fach 8 Niederländische Antillen Gr. 2 Seite 22

Überblick über das Steuerrecht auf den Niederländischen Antillen

von Dr. Wolfgang Boochs, Willich

Den Niederländischen Antillen wurde im Jahr 1954 von den Niederlanden Autonomie in der Führung ihrer inneren Angelegenheiten zuerkannt. Nur die Bereiche der Außenpolitik und der Verteidigung verblieben bei den Niederlanden. Diese sind auf den Inseln durch einen auf sechs Jahre ernannten Gouverneur vertreten. Die Zentralregierung besteht aus zwei Organen, dem Ministerrat sowie dem Staten, einem auf vier Jahre gewählten Parlament. Sie sind für alle inneren Angelegenheiten zuständig, so auch für die Finanzen und Steuern. Einzelne lokale Bereiche wie Sozialpolitik, Schulpolitik und der Wohnungsbau unterliegen der Selbstverwaltung der lokalen Staatsgebiete. Seit 1964 sind die Niederländischen Antillen assoziiertes Mitglied der EG. Amtssprache ist Niederländisch, die Bewohner der Winword Inseln sprechen überwiegend Englisch. Grundlage des Rechtssystems ist das niederländische Recht.

Währungseinheit ist der niederländische Antillenflorin (Nafl), dessen Wechselkurs an den amerikanischen US-Dollar fixiert wurde (1,78 Nafl = 1 US-Dollar). Zentralnotenbank und Geschäftsbank ist die Bank von de Nederlandse Antillen in Curaçao. Den Geschäftsbanken ist von der Zentralnotenbank das Recht eingeräum...