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IWB Nr. 9 vom Seite 325

Kartellrecht in Norwegen

Wettbewerbsbeschränkungen und Zusammenschlüsse

Prof. Dr. Gerhard Ring und Dr. Line Olsen-Ring, LL.M.

Das Gesetz Nr. 12 über den Wettbewerb zwischen Unternehmen und über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Wettbewerbsgesetz – Lov om konkurranse mellom foretak og kontroll med foretakssammenslutninger [konkurranseloven] – fortan: KL) vom (zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 83 vom ) ist am (infolge Regierungsbeschluss Nr. 479 gem. § 32 KL vom ) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt ist das alte Gesetz Nr. 65 über den Wettbewerb bei gewerblicher Betätigung (lov om konkurranse i ervervsvirksomhet), dessen Reichweite z. T. unklar war, vom aufgehoben worden. Das KL zielt auf eine Harmonisierung des nationalen Rechts Norwegens als EWR-Mitgliedstaat mit den Art. 53 und 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (fortan: EWR-Vertrag), womit ein Wechsel vom kombinierten Verbots- und Eingriffssystem hin zu einem bloßen Verbotssystem vollzogen wurde.

I. Überblick

[i]Ziel ds KLDas KL verfolgt nach seinem § 1 den Zweck, den Wettbewerb zu fördern, um dadurch zu einer Steigerung des effizienten Einsatzes der gesellschaftlichen Ressourcen zu gelangen. Bei der Gesetzesanwendung sind die Verbraucherinteressen ...