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BFH 03.02.2011 VI R 4/10, StuB 9/2011 S. 353

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Lohnsteuerhaftung einer GmbH bei Verzicht des zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers auf das Weihnachtsgeld

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltsansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet (Bezug: § 42d, § 41a Abs. 1, § 39b, § 38 Abs. 3, § 11 EStG).

Praxishinweise

Der Arbeitgeber ist nur beim Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet. Im Urteilsfall verzichtete ein mit 50 % an der GmbH beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer mehrere Jahre auf das ihm vertraglich von der GmbH zugesagte Weihnachtsgeld. Er war kein beherrschender Gesellschafter. Daher konnte nicht wie bei beherrschenden Gesellschaftern unterstellt werden, dass ihm das anstellungsvertraglich...