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BFH 19.10.2010 I R 1/10, StuB 9/2011 S. 355

Gewerbesteuer | Unzulässigkeit der erweiterten Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L.

Hat eine Grundstücksverwaltungs-GmbH in Liquidation bereits im Vorjahr ihr letztes Grundstück veräußert, kann sie im laufenden Jahr nicht mehr die erweiterte Gewerbeertragkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).

Praxishinweise

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nur zu gewähren, wenn entweder ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und genutzt wird. Im Streitfall fand die Verwaltung und Nutzung des Kapitalvermögens aber im ganzen Streitjahr nicht mehr neben derjenigen des Grundbesitzes, sondern zeitlich danach statt. Die von der GmbH i. L. während des streitigen Erhebungszeitraums entfaltete Haupttätigkeit bestand daher nicht durchgängig in der Verwaltung und Nutzung e...