Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BilMoG: Übergangsbilanz und Prüfungsanforderungen in der Praxis
Umstellung auf das neue Bilanzrecht
Eine entsprechend angepasste und gesondert dokumentierte BilMoG-Umstellungsbilanz zur Ermittlung der „Startwerte” des Jahres 2010 aufgrund der daran anknüpfenden etwaigen Rechtsfolgen ist zu empfehlen.
Es besteht keine rechtliche, aber eine faktische „Prüfungspflicht” der Übergangsbilanz durch zahlreiche Umstellungseffekte.
Vielfältige Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Regelungen, z. B. bei der Abgrenzung und Beurteilung der latenten Steuern, sind bis dato offen.
Der nachstehende Beitrag nimmt Bezug auf die Ausführungen von Hoffmann. Der Beitrag erwidert nicht, sondern stellt klar und vermittelt – in einem sprachlichen und akademischen Dickicht von Begrifflichkeiten und Ungenauigkeiten – mit Blick auf die faktische Notwendigkeit, eine gesonderte Übergangsbilanz im Zusammenhang mit der erstmaligen BilMoG-Anwendung zu erstellen und diese einer gesonderten Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus richtet sich der Blick auf die ersten Praxiserfahrungen.
Hoffmann, Keine Pflicht zur Erstellung und Prüfung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz, StuB 2011 S. 201 NWB YAAAD-75749
I. Die Umstellung
[i]Eckmann/Skoluda/Janitschke, Höchste Zeit für die BilMoG-Umstellung, StuB 2010 S. 803 NWB OAAAD-54999Fink/Mannsperger, Herausforderungen bei der BilMoG-Umstellung – Bilanzierungsbezogene Fragen beim Umstieg auf das neue Bilanzrecht, StuB 2010 S. 375 NWB YAAAD-43465Hoffm...