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PiR Nr. 5 vom Seite 148

Nutzungsdauer von Anlagevermögen bei Dreifachbilanzierung

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Der Schätzungsgehalt

„Bilanzieren heißt schätzen.” Das zeigt sich u. a. bei der Bestimmung von Nutzungsdauern für sächliche und immaterielle Anlagegüter. Wer weiß schon, wie lange oder mit wie viel Flugstunden ein Flugzeugtriebwerk genutzt wird oder werden kann oder das Patent für einen neuartigen Händetrockner der nachbringenden Konkurrenz standhält? Bezeichnenderweise geben sich die gesetzlichen Vorschriften und die Standardregeln hier sehr zurückhaltend. § 253 Abs. 3 HGB verlangt vom Bilanzierer lediglich die Herstellung eines Plans – natürlich: Sonst würde er planlos vorgehen. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG verweist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, und IAS 16.50 verlangt die Beachtung einer systematischen Grundlage für die Abschreibungsverrechnung. Mit solchen Weisheiten kann kein an der Bilanzierungsfront Agierender viel anfangen, er braucht schon etwas detailliertere Anweisungen. Dazu kann er sich z. B. in die weiterführenden Hinweise in IAS 16.56 hineinvertiefen, um dort Bestimmungsfaktoren für die Nutzungsdauer von Sachanlagen herauszufiltern: Ausstoß einer Maschine, Reparaturerfordernisse, technische und wirtschaftliche Überalterung, gesetzliche Nutzungsgrenzen – Letzteres insbesondere be...

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