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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 565

Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer

Dr. Wolfram Hellmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-82139 Auch nach der VVG-Reform von 2008 bleibt der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer auf Ausnahmen beschränkt. Für gesetzlich zwingend vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherungen (z. B. der Steuerberater und Rechtsanwälte) erweitert § 115 VVG den aus der Kfz-Haftpflichtversicherung bekannten Direktanspruch – allerdings unter bedeutenden Einschränkungen.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Grundsätze von Haftpflichtversicherung und Anspruchsverfolgung

[i]Direktanspruch ist die Ausnahme, um Versicherte angemessen zu schützenDer Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer und der Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger stehen gleichberechtigt nebeneinander (Gesamtschuldnerschaft). Der (vermeintlich) Geschädigte ist aber primär auf ein Vorgehen gegen den Versicherungsnehmer/Schädiger angewiesen. Der Direktanspruch ist die Ausnahme, da Geschädigter und Haftpflichtversicherer des Schädigers in keinem unmittelbaren Vertragsverhältnis miteinander stehen (Trennungsprinzip). Dem Versicherungsnehmer soll nicht die Möglichkeit genommen werden, einem Anspruch wirksam entgegenzutreten, zumal jeder von der Versicherung regulierte Schadensfall das Risiko einer Kündigung oder Prämienerhö...