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FG Düsseldorf 17.01.2011 11 K 908/10 L, NWB 19/2011 S. 1596

Lohnsteuer | Freigrenze bei Betriebsfest

Eine GmbH mit 340 Arbeitnehmern hatte ein Betriebsfest durchgeführt. Gerechnet wurde aufgrund der Anmeldungen mit 600 Teilnehmern (Arbeitnehmern und Familienangehörigen). Tatsächlich nahmen 348 Personen teil, davon 97 Arbeitnehmer mit einer oder mehreren Begleitpersonen. Die Kosten pro Teilnehmer beliefen sich bei 348 Teilnehmern nach Abzug der Speisenpauschale auf 67,56 €. Stellt man hingegen auf die ursprünglich geplante Teilnehmerzahl von 600 Personen ab, beliefen sich die Kosten auf 52,95 € je Teilnehmer. Es kam zwischen der Steuerpflichtigen und der Lohnsteueraußenprüfung zum Streit über die Bemessung des geldwerten Vorteils. Nach dem ist bei der Frage der Überschreitung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 € zu berücksichtigen, ob...