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FG Niedersachsen 03.12.2010 7 K 137/10, NWB 19/2011 S. 1595

Einkommensteuer | Au Pair-Aufenthalt in den USA

Beginnt ein Au Pair-Aufenthalt wegen mangelnder Gastfamilie erst deutlich später als geplant, führt das nicht dazu, dass ein Kind als „Kind ohne Ausbildungsplatz” berücksichtigt werden kann. Der Au Pair-Aufenthalt als solcher stellt nach dem keine Ausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG dar.