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IWB Nr. 8 vom Seite 353 Fach 6 Vietnam Gr. 2 Seite 20

Das deutsch-vietnamesische Doppelbesteuerungsabkommen

von Regierungsrätin z. A. Phuong-Mai Pott, LL.M., Mainz

I. Einleitung

Die Sozialistische Republik Vietnam (nachfolgend ”Vietnam” genannt) befindet sich seit Mitte der 80er Jahre in einem Transformationsprozess von einer Planwirtschaft zu einer Marktwirtschaft. Als Folge wurde Ende der 80er Jahre damit begonnen, das damalige Steuersystem, das auf die Bedürfnisse einer zentral gelenkten Planwirtschaft zugeschnitten war, durch ein neues Steuersystem abzulösen, das vornehmlich darauf ausgerichtet ist, günstige Rahmenbedingungen für ausländische Investoren zu schaffen. Vietnam hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung der DBA als eine wichtige Voraussetzung für Investitionen von ausländischen Unternehmen erkannt. Seit der Unterzeichnung des ersten DBA mit Australien im Jahre 1992 hat Vietnam mehr als 30 weitere DBA abgeschlossen.

Das ”Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen” wurde am in Hanoi unterzeichnet und ist am in Kraft getreten. Der folgende Beitrag soll einen Überblick geben über den Regelungsinhalt dieses DBA im Hinblick auf Investitionen, die von einem deutschen Steuerinländer in Vietnam getätigt werden.

II. Besonderheiten der vietnamesischen DBA

Vietnams Wirtschaft hängt in hohem Maße von Investitionen aus dem Ausland ab. Umgekehrt gibt es aufgrund des niedrigen Einkommen...