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Veräußerungsgewinne gem. § 17 EStG nach dem 31. 3. 1999
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 Abs. 1 EStG und Feststellungslast für steuerbare Wertsteigerungen
Wertsteigerungen bei der Besteuerung privater Kapitalanteile nach § 17 Abs. 1 EStG stellen, soweit sie nach der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) am entstanden sein sollen, steuerbegründende Tatsachen dar; hierfür trägt das Finanzamt die Feststellungslast.
Teilweise Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze
Nach der bis zum geltenden Rechtslage unterlagen die Gewinne aus der Veräußerung von privat gehaltenen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung zu mehr als 25 % beteiligt war (wesentliche Beteiligung). Mit dem am verkündeten Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde die Beteiligungsgrenze auf 10 % gesenkt und bezog rückwirkend auch Kapitalanteile ein, die bereits vor der Gesetzesverkündung begründet worden waren.
Mit Beschluss v. (2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05, BStBl 2011 II S. 86) hatte das BVerfG festgestellt, dass § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 teilweise verfassungswidrig sei, weil es gegen die verfassun...