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IWB Nr. 16 vom Seite 801 Fach 6 China Gr. 2 Seite 76

Besteuerung von Umwandlungen in der VR China aus deutscher Sicht

von Dipl.-Ök. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Ulrich W. Löwenstein, Kronberg im Taunus

Unter dem Oberbegriff Foreign Investment Enterprises (FIEs), d. h. Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, stellt das chinesische Recht ausländischen Investoren neben dem Equity Joint Venture (EJV) und dem Contractual Joint Venture (CJV) grundsätzlich auch eine 100%ige Tochtergesellschaft (Wholly Foreign Owned Enterprise, (WFOE) als Investitionsvehikel zur Verfügung. Während EJV und WFOE nach ihrer vorgegebenen rechtlichen Grundstruktur durchaus einer deutschen GmbH vergleichbar sind, ist das chinesische Recht bezüglich der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags eines CJV flexibel, d. h. dieser kann so ausgestaltet werden, daß der daraus resultierende Rechtstypus nach deutscher Würdigung ebenfalls dem einer Kapitalgesellschaft entspricht. Allerdings kann ein CJV in seinen strukturbestimmenden Merkmalsausprägungen nach deutscher Würdigung auch dem Typus der Personengesellschaft gleichen. S. 802

I. Allgemeines

Für Zwecke der chinesischen Ertragsbesteuerung unterliegen FIEs, d. h. Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, den gleichen Besteuerungsnormen unabhängig davon, ob es sich um Joint Ventures in den erwähnten Ausgestaltungen oder um 100%ige ...