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IWB Nr. 6 vom Seite 309 Fach 6 Kasachstan Gr. 2 Seite 2

Überblick über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kasachstan

von Oberamtsrat Oliver Büge, Bonn

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kasachstan v. (DBA-Kasachstan) wurde durch das Zustimmungsgesetz v. in deutsches Recht transformiert. Gesetz und Abkommen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl) 1998 II S. 1592 verkündet und im Bundessteuerblatt (BStBl) 1998 I S. 1029 abgedruckt. Der Austausch der Ratifikationsurkunden, der nach Art. 31 Voraussetzung für das Inkrafttreten des Abkommens ist, wurde am in Akmola vollzogen. Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten ist in BGBl 1999 II S. 86 erfolgt. Das Abkommen ist nach Nr. 6 des Protokolls zum Abkommen für Zeiträume ab 1996 anzuwenden. Die rückwirkende Anwendung überbrückt den Zeitraum nach der Kündigung des vormaligen Abkommens für Zeiträume nach 1995. Kasachstan hatte das DBA-UdSSR v. , das im Verhältnis zwischen Deutschland und Kasachstan aufgrund der Gemeinsamen Erklärung weiterhin anzuwenden war (BGBl 1992 II S. 1120), mit dem ausdrücklichen Wunsch nach Neuverhandlungen gekündigt.

In der Praxis wird sich nun erweisen, ob die Finanzverwaltung Kasachstans die rückwirkende Anwendung des Abkommens bewältigen kann. Als ein erster Überblick über das neue Abkommen werden nachfolgend die wichtigsten Abweichungen des DBA-Kasachstan gegenüber dem OECD-Musterabkommen sowie die wichtigsten Eckdaten des DBA-Kasachstan kurz angesprochen.

I. Geltungsb...